DIE STIFTUNG

Die Karl-Nix-Stiftung wurde am 24. April 1987 durch den Senator für Inneres in Bremen als rechtsfähige gemeinnützige Stiftung genehmigt. Sie untersteht der Stiftungsaufsicht dieser Behörde.

Die Stiftung verwaltet das ihr von dem Kaufmann Karl Nix und seiner Ehefrau Hildegard Nix zugefallene Vermögen unter Beachtung des vom Stifter festgelegten Stiftungszwecks. Sie fördert mit den Erträgnissen des Stiftungsvermögens die Leistungsbereitschaft junger Menschen und unterstützt gemeinnützige Organisationen.

Die Stiftung wird durch ihren Vorstand vertreten. Er besteht aus:

Dr. Jens-Uwe Nölle (mitte)
Geschäftsführung
Birkenstraße 37, 28195 Bremen

Michael Zeimet (links)
Handelskammer Bremen

Dr. Martin Klinkhammer (rechts)
Deutsche Bank AG, Ndl. Bremen

// PROJEKTE UND VEREINE

Die Karl-Nix-Stiftung unterstützt regelmäßig die Jugendarbeit folgender Vereine, die dem Stifter besonders wichtig waren:

Der Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e.V.: www.bsvb.org

Die Segelkameradschaft „Das Wappen von Bremen“ e.V.: www.skwb.de

Der Verein der Eltern und Förderer der Bismarckschule e.V. www.bismarckschule.de, in Hannover: Die Zuwendungen sollen unter anderem auch den Kontakt der Schüler zu den polnischen Partnerschulen der Bismarckschule in Breslau und Posen ermöglichen.

Darüber hinaus unterstützt die Karl-Nix-Stiftung den Wettbewerb „Jugend spielt und erforscht Musik von J.S.Bach“ der Johann-Sebastian-Bach-Gesellschaft in Bremen.

Das Projekt „Siegertypen“ der Handels- und Handwerkskammer Bremen sowie der IHK Bremerhaven wird von Anbeginn an gefördert.

// ES ERHALTEN
REGELMÄßIG


Abiturienten

je EUR 2.500,00
die beiden besten Abiturientinnen und die beiden besten Abiturienten

je EUR 1.000,00
die drittbeste Abiturientin und der drittbeste Abiturient (Barkhof-Preis aus der Zustiftung des Elternvereins)

Prüflinge der Handelskammer
je EUR 2.500,00
die beste Absolventin und der beste Absolvent mit Haupschulabschluss,
die beste Absolventin und der beste Absolvent mit Realschulabschluss

Prüflinge der
Handwerkskammer

je EUR 2.500,00
die beste Absolventin und der beste Absolvent mit Haupschulabschluss,
die beste Absolventin und der beste Absolvent mit Realschulabschluss

Ein Rechtsanspruch auf Preise ist ausgeschlossen. Die Preise werden jährlich nach dem Vorliegen aller Prüfungsergebnisse vom Vorstand festgelegt und in einer feierlichen Veranstaltung im letzten Quartal des Jahres überreicht. Zu dieser Feier werden auch Ausbilder und Angehörige der Preisträger eingeladen.